Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Biodiversität | Gründächer | Flächenentsiegelung | Sachsen
Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz sowie Schutzmaßnahmen vor Radon.
Wer wird gefördert?
Stadtgrün
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- Lärmminderung
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
Radonreduzierung
- kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Stadtgrün
- Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
- Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
- bodengebundene Fassadenbegrünung
- extensive Dachbegrünung ab 50 m²
- Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
- aktiver, vorrangig aktiver grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z.B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)
- bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
- passiver Lärmschutz, z.B. bauliche Vorhabenan Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen
Radonreduzierung
- Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen
- Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z.B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z.B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z.B. Radonbrunnen).
- Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen
Wie wird gefördert?
- Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
Zinsvergünstigung zwischen 0,25% und 0,5 % in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien:
- Zinvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im kundenspezifischen Modul "Grundlagen schaffen" und/oder
- Zinsvergünstigung in Höhe von 0,25 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums im vorhabenspezifischen Modul "Transformation begleiten" bzw. eine Zinsvergünstigung in Höhe von 0,5 % bei Erfüllung mindestens eines Kriteriums des vorhabenspezifischen Moduls “Anlehnung an die EU-Taxonomie”
- Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
Kredithöhe und Auszahlung
- Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 20 Mio. EUR
- Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung - Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis - Der Verwendungsnachweis kann, sofern vorhanden, bereits mit Abschluss des Darlehensvertrages erbracht werden, jedoch spätestens entsprechend der Nachweispflicht gemäß Anhang zum Antrag (SAB Sachsenkredit Nachhaltiges Kommunaldarlehen - Nachhaltigkeitskriterien).
Sicherheiten
- Sicherheiten in Form einer 100 % Kommunalbürgschaft sind nur von kommunalen Gesellschaften zu erbringen, denen die Erfüllung der kommunalen Aufgaben übertragen wurde
Beihilferechtliche Regelungen
- Übt die Gebietskörperschaft eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kann die Zinsvergünstigung des Darlehens beihilferelevant sein, nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt Beihilfe entnehmen.
Kombination mit anderen Fördermitteln - Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Weiterführende Informationen
Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.