Städtebauförderung
Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Gründächer | Biodiversität | Flächenentsiegelung | Mecklenburg-Vorpommern
Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln werden städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
Wer wird gefördert?
- Städte/Gemeinden
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur:
- Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere Schulinfrastruktur,
- Anpassung der städtischen Infrastruktur, Rückbau von Wohnungen und Aufwertung des öffentlichen Raums in Gebieten mit erheblichen Funktionsverlusten aufgrund der Strukturveränderungen in Demografie und Wirtschaft,
- Sicherung und Erhalt historischer Stadtkerne,
- Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf,
- Stärkung zentraler Versorgungsbereiche und
- Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendungen werden als vorläufig bewilligte Zuschüsse für die jeweilige Gesamtmaßnahme im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
- Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Abrechnung der Gesamtmaßnahme.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0 (+49) 385 6363-4
Weiterführende Informationen
Städtebauförderung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.