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Übersicht
Tierheime
Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Stand
Januar 2024
Förderung der Einrichtung und des Ausbaus von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen (z.B. Gnadenhöfe, Tierauffangstationen).
Wer wird gefördert?
- Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.
Was wird gefördert?
- Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen
- Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität
- Verbesserung, Ausgestaltung, Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen
Was sind die Voraussetzungen?
- Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen.
- Die fünfjährige Zweckbindung ab letzter Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel.: 0 (+49) 385 6363-5
Weiterführende Informationen
Tierheime
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.