Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur
Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hessen
Unterstützung des Übergangs zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität.
Wer wird gefördert?
- Begünstigte können kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sein.
- KMU, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 ÖPNVG und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs können Begünstigte sein, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Was wird gefördert?
- Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastuktur, welche sich in integrierte konzeptionelle Ansätze einpassen.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Förderfähig sind die in Art. 36a Nr. 3 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Investitionskosten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main
Servicecenter: 0 (+49) 611 774-7349
Weiterführende Informationen
Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.