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Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden

Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | nachhaltige und ökologische Baustoffe | Energieeffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert den Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte)

Was wird gefördert?

  • Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Neubauten mit der begleitenden „Qualitätssicherung Holzbau“

Was sind die Voraussetzungen?

  • Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Begleitung durch autorisierte Qualitätssichernde (QS-H). Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 60 % des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000,00 € je Gebäude gefördert werden.

Wie wird gefördert?

  • Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 1,20 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechpersonen

Hartmut Junge, Petra Klempau & Carl Schwarz

Tel: 0 (+49) 40 248 46-103

E-Mail: energie@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.