Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Gründächer | Flächenentsiegelung | Regenwassernutzung | Regenwasserversickerung | Schleswig-Holstein
Das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fördert die Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Wer wird gefördert?
- Städte und Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein.
- Sie können Fördermittel unter bestimmten Bedingungen auch an Dritte weitergeben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbranchen einschließlich Nutzungsänderungen,
- Brachflächenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
- die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
- die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
- die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes,
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
- den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur.
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
Weiterführende Informationen
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.