Wärme- und Kältenetze
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | KWK-Anlagen | Energieeffizienz | Bund
Die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Bau von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Allgemein
technische Anforderungen für Wärmenetze, die ab dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden, gelten folgende Vorraussetzungen:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-2007
Tel: 0 (+49) 6196 908-2451
Tel: 0 (+49) 6196 908-2383
Tel: 0 (+49) 6196 908-2100
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.