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Wärme- und Kältenetze

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | KWK-Anlagen | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert den Bau von Wärme- und Kältenetzen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Wer wird gefördert?

  • Wärme- bzw. Kältenetzbetreiber
  • Abnehmer sind nicht berechtigt, aber Wärme-bzw. Kältenetzbetreiber ist jedoch verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an den Abnehmer weiterzugeben

Was wird gefördert?

  • Neu-und Ausbau von Wärme- und Kältenetze

Was sind die Voraussetzungen?

Allgemein

  • Antragstellung muss zeitnah nach der Inbetriebnahme des Netzes erfolgen, spätestens bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres

 

technische Anforderungen für Wärmenetze, die ab dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden, gelten folgende Vorraussetzungen:

  • KWK-Mindestquote: Versorgung muss mit mind. 75 %  aus KWK-Anlagen erfolgen, wobei ein Wärmemix aus KWK-Wärme und Wärme aus erneuerbaren Energien oder KWK-Wärme und industrieller Abwärme jeweils in Höhe von 75 % mit einem Mindestanteil von 10 % KWK-Wärme, ebenfalls zulässig ist  (Bei der Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2022 ist eine Quote von 50 % zulässig)
  • Quote ist innerhalb von drei Jahren ab Inbetriebnahme des Wärmenetzes zu erreichen
  • Nachweis (gem. AGFW FW 704) erforderlich, dass die beantragte Zuschlagszahlung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens notwendig ist
  • öffentliches Netz
  • an das Netz ist mindestens ein Abnehmer angeschlossen, der nicht Eigentümer oder Betreiber der einspeisenden KWK-Anlage ist

Wie wird gefördert?

  • bei einer KWK-Mindesquote von 75 % beträgt der Zuschlag 40 % der ansatzfähigen Investitionskosten
  • bei einer KWK-Mindesquote von 50 % beträgt der Zuschlag 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten
  • max. 20 Mio. € können pro Projekt ausgezahlt werden
  • Bearbeitungsgebühren: 0,2 % des festgelegten Zuschlags (min. 100 € und max. 40.000 €)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

keine Angaben

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-2007
Tel: 0 (+49) 6196 908-2451
Tel: 0 (+49) 6196 908-2383
Tel: 0 (+49) 6196 908-2100
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Wärme- und Kältenetze


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.