Wärme- und Kältespeicher
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Wärme- und Kältespeichern als innovative Speichertechnologien.
Wer wird gefördert?
- Speicherbetreiber
Was wird gefördert?
- erstmalige Errichtung eines Speichers sowie die Umrüstung bestehender Wärmespeicher mit fabrikneuen Komponenten
Was sind die Voraussetzungen?
Allgemein
- Zulassungsantrag muss vollständig bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres beim BAFA eingegangen sein
Zulassung von Wärme- und Kältespeichern gelten folgende Vorraussetzungen
- Inbetriebnahme eines fabrikneuen Speichers bis zum 31.12.2026
- Wärme-bzw. Kälteeinspeisung muss zu mehr als 50 % aus KW(K)K-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen erfolgen (Auf die KWK-Quote können industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, solange der KWK-Wärmeanteil im Speicher mindestens 25% beträgt)
- mittleren Wärmeverluste des Speichers dürfen einen Wert von 15 W/m² Behälteroberfläche nicht erreichen
Wie wird gefördert?
Speicher bis 50 m³
- 250 € pro m³ Speichervolumen
Speicher über 50 m³
- 250 € pro m³ Speichervolumen, jedoch darf der Zuschlag höchstens 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten betragen und maximal 10 Mio. € pro Projekt
Bearbeitungsgebühren
- Speicher bis einschließlich 50 m³: 100 €
- Speicher über 50 m³ bis einschließlich 200 m³: 100 €
- Speicher größer als 200 m³: 0,2% des festgelegten Zuschlags (max. jedoch 20.000 €)
- Erteilung eines Vorbescheids beträgt die Bearbeitungsgebühr 0,1 % des im Vorbescheid festgelegten Zuschlags (max. jedoch 10.000 €)
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-2007
Tel: 0 (+49) 6196 908-2451
Tel: 0 (+49) 6196 908-2383
Tel: 0 (+49) 6196 908-2100
E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Weiterführende Informationen
Wärme- und Kältespeicher
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.