Wärme- und Kältespeicher
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Wärme- und Kältespeichern als innovative Speichertechnologien.
Allgemein
Zulassung von Wärme- und Kältespeichern gelten folgende Vorraussetzungen
Speicher bis 50 m³
Speicher über 50 m³
Bearbeitungsgebühren
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-2007
Tel: 0 (+49) 6196 908-2451
Tel: 0 (+49) 6196 908-2383
Tel: 0 (+49) 6196 908-2100
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.