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Wärme- und Kältespeicher

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Wärme- und Kältespeichern als innovative Speichertechnologien.

Wer wird gefördert?

  • Speicherbetreiber

Was wird gefördert?

  • erstmalige Errichtung eines Speichers sowie die Umrüstung bestehender Wärmespeicher mit fabrikneuen Komponenten

Was sind die Voraussetzungen?

Allgemein

  • Zulassungsantrag muss vollständig bis zum 1. Juli des auf die Inbetriebnahme folgenden Kalenderjahres beim BAFA eingegangen sein

 

Zulassung von Wärme- und Kältespeichern gelten folgende Vorraussetzungen

  • Inbetriebnahme eines fabrikneuen Speichers bis zum 31.12.2026
  • Wärme-bzw. Kälteeinspeisung muss zu mehr als 50 % aus KW(K)K-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen erfolgen (Auf die KWK-Quote können industrielle Abwärme, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird, sowie Wärme aus erneuerbaren Energien angerechnet werden, solange der KWK-Wärmeanteil im Speicher mindestens 25% beträgt)
  • mittleren Wärmeverluste des Speichers dürfen einen Wert von 15 W/m² Behälteroberfläche nicht erreichen

Wie wird gefördert?

Speicher bis 50 m³

  • 250 € pro m³ Speichervolumen

 

Speicher über 50 m³

  • 250 € pro m³ Speichervolumen, jedoch darf der Zuschlag höchstens 30 % der ansatzfähigen Investitionskosten betragen und maximal 10 Mio. € pro Projekt

 

 Bearbeitungsgebühren

  • Speicher bis einschließlich 50 m³: 100 €
  • Speicher über 50 m³ bis einschließlich 200 m³: 100 €
  • Speicher größer als 200 m³: 0,2% des festgelegten Zuschlags (max. jedoch 20.000 €)
  • Erteilung eines Vorbescheids beträgt die Bearbeitungsgebühr 0,1 % des im Vorbescheid festgelegten Zuschlags (max. jedoch 10.000 €)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

keine Angaben

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-2007
Tel: 0 (+49) 6196 908-2451
Tel: 0 (+49) 6196 908-2383
Tel: 0 (+49) 6196 908-2100
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Wärme- und Kältespeicher


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.