Wärmeschutz im Gebäudebestand
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltige und ökologische Baustoffe | Energieeffizienz | Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die Modernisierung der Gebäudehülle von Bestandswohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Was wird gefördert?
- Modernisierungsmaßnahmen von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle
- verwendung nachhaltiger Dämmstoffe
- begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie u.A. Sachverständige Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Luftdichtheitsmessung
- Bonus bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen
Was sind die Voraussetzungen?
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Wie wird gefördert?
- Außendämmung Außenwände: 40,90 €/m²
- Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 42,20 €/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 158 €/m²
- 50 % des Honorars, höchstens jedoch 2.500 € je Wohneinheit, für eine Baubegleitung
- 40 % des Honorars für eine Luftdichtheitsmessung
- 75 %, höchstens jedoch 3.750 € je Wohneinheit für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
- Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 17 €/m2 gefördert.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpersonen
Claudia von Valtier, Hartmut Junge, Sabine Schempp & Carl Schwarz
Tel: 0 (+49) 40 24846-470
E-Mail: wsg@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Wärmeschutz im Gebäudebestand
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.