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Wärmeschutz im Gebäudebestand

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltige und ökologische Baustoffe | Energieeffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die Modernisierung der Gebäudehülle von Bestandswohngebäuden.

Wer wird gefördert?

- Grundeigentümer

- sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was wird gefördert?

- Modernisierungsmaßnahmen von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle

- ökologische Dämmstoffe mit begleitenden qualitätssichernden Maßnahmen wie u.A. Sachverständige Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage und Luftdichtheitsmessung

Was sind die Voraussetzungen?

- Wohngebäude deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist

- Unterzeichnung des Antrag von Bevollmächtigtem bei Wohnungseigentümergemeinschaften

- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen

- verpflichtende Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist nach VdZ-Verfahren A

Wie wird gefördert?

  • Bagatellgrenze bei 500 €

 

1. Bauteil-Modernisierung (Wärmeschutzmaßnahmen)

  • Förderung von Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudeaußenhülle je nach Maßnahme von 3,80 €/m² bis 88 €/m²
  • Zuschuss von 175 €/Stck beim Austausch von Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren

 

Bauteil-Moderniesierungsbonus (Erhöhung der Förderung um)

  • 20% bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
  • 30% bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)

 

2. Baubegleitende und qualitätssichernde Dienstleistungen

a) Baubegleitung durch Sachverständige

  • Pflicht einer Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für die Baubegleitung beim Bauteil- und Bilanzverfahren, wenn Fördersumme über 5.000 €
  • 50 % des Honorars (max. 1.880 € für die erste Wohneinheit; Erhöhung für jede weitere Wohneinheit um Höchstbetrag von 112 €)

 

b) BEG-Sachverständiger bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit 50% bzw. max. 1140 €

 

c) Luftdichtheitsmessung

  • 40 % des Honorars (max. 310 € für die Beauftragung einer Luftdichtheitsmessung; Erhöung für jede weitere Wohneinheit um Höchstbetrag von 56 €)

 

d) Hydraulischer Abgleich

  • 75 % der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
  • 85 % der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren B (Letzteres verpflichtend bei Überschreitung einer Fördersumme von 5.000 € für bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle)

 

3. Zusatzförderung für nachhaltige Dämmstoffe

  • 13 €/m² für die Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechpersonen

Claudia von Valtier, Hartmut Junge, Sabine Schempp & Carl Schwarz

Tel: 0 (+49) 40 24846-470

E-Mail: wsg@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Wärmeschutz im Gebäudebestand


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.