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Übersicht
Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bremen
Fördergeber
Freie Hansestadt Bremen
Stand
Juni 2022
Das Land Bremen fördert Wärmeschutzmaßnahmen an Bestandswohngebäuden.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer
- sonstige dinglich Verfügungsberechtigte
Was wird gefördert?
- Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden
- Hochwärmedämmende Fenster
- hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
- Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem
Was sind die Voraussetzungen?
- Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
- Haus hat maximal 12 Wohneinheiten
- Gebäude steht im Land Bremen
- Antrag vor Vorhabenbeginn
- bestimmte technische Voraussetzungen, Materialanforderungen, Qualitätsicherung berücksichtigen
Wie wird gefördert?
- je nach Maßnahme verschiedenste Zuschüsse
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen
Tel: 0 (+49) 421 / 83 58 88 22
Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Lange Straße 6
26316 Varel
Tel: 0 (+49) 471 / 95 89 100
E-Mail: info@energiekonsens.de
Weiterführende Informationen
Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.