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Wärmeschutz im Wohngebäudebestand

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bremen

Fördergeber Freie Hansestadt Bremen
Stand Juni 2022

Das Land Bremen fördert Wärmeschutzmaßnahmen an Bestandswohngebäuden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Gebäude-/ Wohnungseigentümer
  • sonstige dinglich Verfügungsberechtigte

Was wird gefördert?

  • Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken und Dächern und Dachböden
  • Hochwärmedämmende Fenster
  • hydraulischer Abgleich des Heizungssystems
  • Umweltfreundliche Dämmmaterialien und Anstriche beim Wärmedämmverbundsystem

Was sind die Voraussetzungen?

  • Baujahr liegt vor dem 01.01.1995
  • Haus hat maximal 12 Wohneinheiten
  • Gebäude steht im Land Bremen
  • Antrag vor Vorhabenbeginn
  • bestimmte technische Voraussetzungen, Materialanforderungen, Qualitätsicherung berücksichtigen

Wie wird gefördert?

  • je nach Maßnahme verschiedenste Zuschüsse

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

keine Angaben

Kontakt

Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Postfach 10 72 25
28072 Bremen

Tel: 0 (+49) 421 / 83 58 88 22



Bremer Modernisieren - BreMo GbR
Lange Straße 6
26316 Varel

Tel: 0 (+49) 471 / 95 89 100

 

E-Mail: info@remove-this.energiekonsens.de

Weiterführende Informationen

Wärmeschutz im Wohngebäudebestand


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.