Zurück zur Übersicht

Weg vom Gas

Bestand | Nichtwohngebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Finanziert Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. 

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind betroffene Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden und mit Sitz in NRW, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 10 bis 33 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird.

Was wird gefördert?

Förderbar sind Maßnahmen, die im Produktionsprozess einer Umstellung von sämtlichen fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien dienen, z.B.:
 

  • Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen
  • Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher)
  • Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik)
  • Umstellung auf Ab- bzw. Prozesswärme
  • Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre, max. 5 Freijahre
  • Höchstbetrag bis 2 Mio. €
  • Tilgungsnachlass* von bis zu 30% der Darlehenssumme, max. 200 T€, je Fördernehmer bzw. Unternehmensverbund
  • Der Endkreditnehmerzinssatz orientiert sich an dem ebenfalls zinssubventionierten Programm NRW.BANK.Elektromobilität

    (Hinweis: Aufgrund des Tilgungsnachlasses* und der Zinssubvention sind bei der Fördervariante „Weg vom Gas“ nur Beihilfe relevante Zinssätze möglich)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Weg vom Gas


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.