Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
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Die NRW.Bank fördert den Bau von Wohnraum oder Gemeinschaftsräumen für Menschen mit Behinderung sowohl im Neubau als auch im Bestand.
Wer wird gefördert?
- natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuschaffung von:
- Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
- Anpassung von bestehenden Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse
Was sind die Voraussetzungen?
- Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
- Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
- Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.
- Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Annuitätendarlehen
- Höchstbetrag: abhängig von der Qualität und den baulichen Maßnahmen
- Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Zweckbindung)
- Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
- Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a.
- Tilgung: 2% p.a.
- Tilgungsnachlass: 35% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen
- Erhöhung des Tilgungsnachlasses auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung
- Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
- Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Auszahlung: 100%
- 20% bei Baubeginn, 45% bei Rohbaufertigstellung, 35% bei Bezugsfertigkeit
- Abweichende Auszahlung des Zusatzdarlehens für standortbedingte Mehrkosten(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Bereitstellungsprovision: keine
- Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
- Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)
- Eigenleistung: 10% der Gesamtkosten in Form von eigenen Geldmitteln
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
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Standorte in Münster und Düsseldorf
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Mail: georg.krausse@nrwbank.de
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E-Mail: tim.hegmanns@nrwbank.de
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E-Mail: wera.kleinlangenhorst@nrwbank.de
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E-Mail: david.steinkamp@nrwbank.de
Weiterführende Informationen
Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
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