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Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Bestand/Neubau | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.Bank
Stand Mai 2022

Die NRW.Bank fördert den Bau von Wohnraum oder Gemeinschaftsräumen für Menschen mit Behinderung sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuschaffung von:
 

  • Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
  • Anpassung von bestehenden Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
  • Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt eine spätere Förderung aus. Die Bewilligungsbehörde kann jedoch dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
  • Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.
  • Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Höchstbetrag: abhängig von der Qualität und den baulichen Maßnahmen
  • Zinsbindung: 25 oder 30 Jahre (= Zeitraum der Zweckbindung)
  • Zinssatz: 0,0% für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zweckbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a.
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Tilgungsnachlass: 35% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen
  • Erhöhung des Tilgungsnachlasses auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung
  • Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 
  • Auszahlung: 100%
  • 20% bei Baubeginn, 45% bei Rohbaufertigstellung, 35% bei Bezugsfertigkeit
  • Abweichende Auszahlung des Zusatzdarlehens für standortbedingte Mehrkosten(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)
  • Bereitstellungsprovision: keine
  • Grundbuchliche Sicherung: In Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig
  • Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre (=Zeitraum der Zinsbindung)
  • Eigenleistung: 10% der Gesamtkosten in Form von eigenen Geldmitteln

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK

Standorte in Münster und Düsseldorf

 

Ansprechperson

Georg Krausse

Tel: 0 (+49) 211 91741-7658

Mail: georg.krausse@remove-this.nrwbank.de

 

Florian Kurth

Tel: 0 (+49) 211 91741-6831

E-Mail: florian.kurth@remove-this.nrwbank.de

 

Nils Zeppenfeld

Tel: 0 (+49) 211 91741-7640

E-Mail: nils.zeppenfeld@remove-this.nrwbank.de

 

Tim Hegmanns

Tel: 0 (+49) 211 91741-7691

E-Mail: tim.hegmanns@remove-this.nrwbank.de

 

Wera Kleinlangenhorst

Tel: 0 (+49) 211 91741-1351

E-Mail: wera.kleinlangenhorst@remove-this.nrwbank.de

 

David Steinkamp

Tel: 0 (+49) 211 91741-7639

E-Mail: david.steinkamp@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.