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Wohnraumförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Thüringen
Fördergeber
Thüringer Aufbaubank
Stand
Mai 2022
Zweck dieser Förderung ist es, Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen zu gewähren.
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer
- sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen
Was wird gefördert?
- bauliche Maßnahmen an und im Gebäude und innerhalb von Wohnungen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
- Maßnahmen der modernisierungsbedingten und/oder technisch notwendigen Instandsetzung
- heizenergiesparende Maßnahmen
Was sind die Voraussetzungen?
- Beginn der Baumaßnahmen erst nach Bewilligung der Fördermittel
- Gebäude muss erhaltungswürdig sein
- Baumaßnahme muss in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern im Einklang mit einem kommunalen Stadtentwicklungskonzept stehen
- bei Unternehmen in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern oder bei Unternehmen von weniger als 300 Wohnungen im eigenen Bestand ist eine Verträglichkeitserklärung der Gemeinde mit dem Antrag vorzulegen
- Förderung nur von Maßnahmen in Wohnungen, die baulich abgeschlossen und in sich funktionsfähig sind oder in diesen Zustand versetzt werden sollen
- Erfüllung bestimmter Anforderungen nach GEG nach Abschluss der Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
Förderhöhe:
- max. 80 % der zuwendungsfähigen Baukosten (max. 1.200 € je m² Wohnfläche der Mietwohnung)
Eigenleistung:
- i. d. R. mind. 20 % der förderfähigen Kosten (in besonders begründeten Fällen auch geringere Eigenleistung, jedoch mind. 10% der förderfähigen Kosten)
Ergänzung durch einen Tilgungszuschuss sowie einen Baukostenzuschuss möglich:
- bis 15 % Baukostenzuschuss: wenn die notwendige Bewilligungsmiete über die vorgegebenen Mietpreise hinausgehen
- 15 % Tilgungszuschuss: bei freiwilliger Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung um 5 Jahre
- 10 % Tilgungszuschuss: bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen
- 10 % Tilgungszuschuss: bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mind. 40 %"
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kumulierung mit Finanzierungsmitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes und mit Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (außer es wird von der KfW ausgeschlossen) möglich
Kontakt
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Ansprechpersonen
Yvonne Samland & Robert Werner
Tel: 0 (+49) 361 7447-123
E-Mail: wohnen@aufbaubank.de
Weiterführende Informationen
Wohnraumförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.