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Wohnraumförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Thüringen

Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Stand Mai 2022

Zweck dieser Förderung ist es, Zuwendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen zu gewähren.

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer
  • sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen

Was wird gefördert?

  • bauliche Maßnahmen an und im Gebäude und innerhalb von Wohnungen zur Erhöhung des Gebrauchswerts
  • Maßnahmen der modernisierungsbedingten und/oder technisch notwendigen Instandsetzung
  • heizenergiesparende Maßnahmen

Was sind die Voraussetzungen?

  • Beginn der Baumaßnahmen erst nach Bewilligung der Fördermittel
  • Gebäude muss erhaltungswürdig sein
  • Baumaßnahme muss in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern im Einklang mit einem kommunalen Stadtentwicklungskonzept stehen
  • bei Unternehmen in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern oder bei Unternehmen von weniger als 300 Wohnungen im eigenen Bestand ist eine Verträglichkeitserklärung der Gemeinde mit dem Antrag vorzulegen
  • Förderung nur von Maßnahmen in Wohnungen, die baulich abgeschlossen und in sich funktionsfähig sind oder in diesen Zustand versetzt werden sollen
  • Erfüllung bestimmter Anforderungen nach GEG nach Abschluss der Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen

Wie wird gefördert?

Förderhöhe:

  • max. 80 % der zuwendungsfähigen Baukosten (max. 1.200 € je m² Wohnfläche der Mietwohnung)

 

Eigenleistung:

  • i. d. R. mind. 20 % der förderfähigen Kosten (in besonders begründeten Fällen auch geringere Eigenleistung, jedoch mind. 10% der förderfähigen Kosten)

 

Ergänzung durch einen Tilgungszuschuss sowie einen Baukostenzuschuss möglich:

  • bis 15 % Baukostenzuschuss: wenn die notwendige Bewilligungsmiete über die vorgegebenen Mietpreise hinausgehen
  • 15 % Tilgungszuschuss: bei freiwilliger Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung um 5 Jahre
  • 10 % Tilgungszuschuss: bei einer barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausstattung der zu fördernden Wohnungen
  • 10 % Tilgungszuschuss: bei einer Unterschreitung der Grenzwerte der EnEV um mind. 40 %"

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung mit Finanzierungsmitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes und mit Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (außer es wird von der KfW ausgeschlossen) möglich

Kontakt

Thüringer Aufbaubank

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

 

Ansprechpersonen

Yvonne Samland & Robert Werner

Tel: 0 (+49) 361 7447-123

E-Mail: wohnen@remove-this.aufbaubank.de

Weiterführende Informationen

Wohnraumförderung - Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.