Zuschlagzahlungen für KWK-Strom
Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | KWK-Anlagen | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergütet Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen mit Zuschlagszahlungen.
Anspruch auf Zuschlagzahlung für KWK-Anlagen:
unterschiedliche Förderung für innovative KWK-Systeme:
neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen:
bestehende KWK-Anlagen:
neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen:
bestehende KWK-Anlagen:
neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen:
bestehende KWK-Anlagen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 526 – KWK
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Zulassung von KWK-Anlagen bis 2 MW
Tel: 0 (+49) 6196 908-1003
Zulassung von KWK-Anlagen mit mehr als 2 MW
Tel: 0 (+49) 6196 908-2022
Tel: 0 (+49) 6196 908-2670
Tel: 0 (+49) 6196 908-2502
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.