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Versickern der Überlauf von Regenwassernutzungsanlagen sowie das Regenwasser von versiegelten Grundstücksflächen, dann kann damit eine Neubildungsrate von Grundwasser von etwa 50 % erreicht werden. Das entspricht ungefähr den natürlichen Verhältnissen. Auch auf unbebauter Fläche versickert nur ein Teil des Niederschlags, während der Rest oberirdisch abfließt oder verdunstet.
In der Kombination aus Regenwassernutzung, -verdunstung und -versickerung ergeben sich folgende Vorteile:
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fbr (2009): Regenwassernutzung und Versickerung - Warum in Kombination? Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V., Darmstadt.
Eine Befreiung vom Niederschlagswasserentgelt ist in allen Gemeinden möglich, die gesplittete Abwassergebühren eingeführt haben. Bereits im Jahr 2008 traf diese Neuregelung der Gebühren bei zwei Dritteln aller Abrechnungen zu. In Städten mit über 100.000 Einwohner*innen war dies bei mehr als 80 % aller Abrechnungen der Fall. Dabei wird die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht mehr wie zuvor über den Frischwasserkonsum, sondern separat nach der befestigten und abflusswirksamen Fläche mit Kanalanschluss erhoben.
Um das Grundwasser zu schützen, müssen alle Versickerungsanlagen – unabhängig vom Verfahren – einen Mindestabstand von 1,5 m zum höchsten Grundwasserstand aufweisen. Folgende Systeme zur Regenwasserversickerung stehen zur Verfügung:
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
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Reichmann, B. (2011): Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Bewertung von Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung, Berlin, (abgerufen am: 06.07.2022).
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Nolde & Partner (2002): Maßnahmenkatalog Reduzierung der Wasserkosten im öffentlichen Bereich - Kurzfassung, Berlin, (abgerufen am: 29.06.2022).
Vorteile
Zum Schutz des Grundwassers muss der Abfluss von stark befahrenen Flächen zunächst über einen bewachsenen Bodenfilter oder über dezentrale Regenwasserbehandlungsanlagen gereinigt werden.
Wird die Versickerungsanlage ohne vorgeschaltete Regenwassernutzung ausgeführt, so entfällt das Niederschlagswasserentgelt nur, wenn kein (Not-)Überlauf oder gedrosselter Ablauf zur Kanalisation vorgesehen wird. Andernfalls werden je nach Region 50 – 90 % des Entgelts berechnet.