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NRW.BANK.Gebäudesanierung

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Ressourceneffizienz | Wassereffizienz | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung. 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.

Was wird gefördert?

  • Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie Ihr selbstgenutztes Haus oder Ihre selbstgenutzte Wohnung sanieren bzw. modernisieren.
     

Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Verbesserung der Energieeffizienz, z.B. Fenster, Wärmedämmung
  • Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten
  • Modernisierung und Instandsetzung, um den Ressourcenverbrauch zu verringern, z.B. Sanitärinstallation, Wasserversorgung
  • Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Behebung baulicher Mängel, z.B. im Hinblick auf Schadstoffsanierung
  • bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.–4. Abgabenordnung (AO) voraus.
  • Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Sie müssen grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) einhalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Mindestbetrag: 2.500 €
  • Höchstbetrag: 150.000 €


Laufzeiten:

  • Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
  • Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre


Zinssatz: 

  • Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen
    übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.


Tilgung:

  • in gleichen monatlichen Raten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres
  • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung

     

  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage/Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

NRW.BANK.Gebäudesanierung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.