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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

Bestand/Neubau | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert die Errichtung von Effizienzhäuser als auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Alle Investoren von Förderfähigen Maßnahmen

Was wird gefördert?

Förderung der Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die folgende Energiestandards enthalten:

  • 55, 55 EE oder 55 NH
  • 40, 40 EE oder 40 NH

 

Förderung der energetischen Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme folgende Energiestandards enthalten:

  • Denkmal oder Denkmal EE
  • 100 oder 100 EE
  • 85 oder 85 EE
  • 70 oder 70 EE
  • 55 oder 55 EE
  • 40 oder 40 EE

 

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

  • gefördert wird die energetische Fachplanung- und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer der oben genannten Maßnahmen
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen und die damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen für die Errichtung oder den Ersterwerb von Wohngebäuden

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.