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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0)

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Mit der Bundesförderung werden innovative Wärmenetze mit überwiegendem Anteil erneuerbare Energien und Abwärme adressiert.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • kommunale Betriebe, Kommunen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften, wenn sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • Contractoren 

Was wird gefördert?

  • Machbarkeitsstudien zum Prüfen der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines Wärmenetzsystems 4.0
  • Realisierung eines Wärmenetz 4.0 durch Neubau oder Transformation eines Netzes oder eines räumlich abgrenzbaren Teilbereichs eines bereits bestehenden Wärmenetzes („Teilnetz“)
  • Informationsmaßnahmen für die Anwohner
  • Kooperationen mit den lokalen und regionalen Fachhochschulen und Universitäten zur Kostensenkung (Capacity Building)

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler
Frankfurter Straße 29 –35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1026
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetze 4.0)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.