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Energie vom Land

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Landwirtschaftliche Rentenbank
Stand Mai 2022

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Energieproduktion 
  • Kleine und mittlere Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Förderung des Einsatzes von Bioenergie (z. B. Biomasseheizkraftwerke, Biogasanlagen, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe oder Nahwärmenetze)
  • Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Photovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden
  • Windkraftanlagen die zu mindestens 50 % ländlichen Kommunen, Bürgerenergiegesellschaften, Bürgern und Grundstückseigentümern vor Ort oder agrarwirtschaftlichen Gesellschaften gehören

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Landwirtschaftliche Rentenbank

Theodor-Heuss-Allee 80

60486 Frankfurt am Main

 

Fördergeschäft

Tel: 0 (+49) 69 2107-700

Fax: 0 (+49) 69-2107-6459

E-Mail: bundesprogramme@remove-this.rentenbank.de

Weiterführende Informationen

Energie vom Land


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.