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Erneuerbare Wärme - Modul Wärmepumpen

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Investitionen in Anlagenkombinationen mit Wärmepumpen zur Förderung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen)
  • Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was wird gefördert?

  • Wärmepumpenanlagen und der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper in Bestandsgebäuden
  • Anlagen im Neubau (Effizienzhaus-/Gebäude 55) dürfen zur Nutzung der Wärme aus Abwasser dienen
  • Erschließung von Wärmequellen
  • Solarthermie- und Heizungsmodernisierung
  • Bioenergie-Anlagen
  • Wärmeverteilnetze
  • Wärmespeicher
  • Flächensparende und Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Wärme mit mindestens 100.000€ Investitionskosten
     

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
  • Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
  • Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

Modul Wärmepumpen

  • Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
  • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
  • Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
  • Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.
     

Modul Erschließung von Wärmequellen

  • Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Die Förderung der Nutzung der Tiefengeothermie wird nachrangig in Bezug auf eine obligatorisch einzusetzende Bundesförderung festgelegt.
     

Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung

  • Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage
  • 100 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75 €/m2) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • 200 €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150 €/m2) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
     
  • Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring

    Das obligatorische Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von 
     
  • 2.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2
  • 3.000 € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2
  • Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
     

Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen

  • Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer förderfähigen Solarthermieanlage wird mit Zuschüssen zwischen 90 €/m² und 120 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert.
     

Weitere Module

  • Die Förderdetails für die weiteren Module können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechpersonen

Anja Bartsch

Tel: 0 (+49) 40 24846-129

E-Mail: a.bartsch@remove-this.ifbhh.de

 

Hanna Seyfarth

Tel: 0 (+49) 40 248 46-364

E-Mail: h.seyfarth@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Erneuerbare Wärme - Modul Wärmepumpen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.