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Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Baden-Württemberg

Fördergeber L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand Mai 2022

Das Land Baden-Württemberg fördert landesweit die energetische Sanierung, den barrierereduzierenden Umbau und die künftige Nutzung erneuerbarer Energien von bestehenden Eigentumswohnungen.

Wer wird gefördert?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Was wird gefördert?

  • Energetische Sanierungen
  • Maßnahmen zur Reduktion von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts, altergerechtes Umbauen
  • Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien

Was sind die Voraussetzungen?

  • Bei Maßnahmen zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien müssen Sie die Voraussetzungen des jeweils aktuellen KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270) erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung
  • Max. 120.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Sanierung Plus bzw. Denkmal
  • Max. 50.000 € Kredithöhe je Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen
  • Tilgungszuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrages
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

 

WEG-Finanzierung

Tel: 0 (+49) 721 150-1760

Fax: 0 (+49) 721 150-1272

E-Mail: wohnungsbau@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.