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Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

Bestand/Neubau | Wohnheime | Kredit/Darlehen | Barrierefreiheit | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.Bank
Stand Mai 2022

Die NRW.Bank fördert den Bau von Wohnraum oder Gemeinschaftsräumen für Menschen mit Behinderung sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen

Was wird gefördert?

  • Wohnraum, durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
  • Anpassung von bestehenden Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Eigenleistung von 10% der Gesamtkosten
  • Investitionsort in Nordrhein-Westfalen

Wie wird gefördert?

  • Förderhöhe von den jeweiligen durchgeführten Maßnahmen abhängig
  • Zweckbindung von 25 oder 30 Jahren
  • ersten 15 Jahren zinsfrei (danach Zinssatz von 0,5% pro Jahr)

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit weiteren Förderungen möglich

Kontakt

NRW.BANK

Standorte in Münster und Düsseldorf

 

Ansprechperson

Georg Krausse

Tel: 0 (+49) 211 91741-7658

Mail: georg.krausse@remove-this.nrwbank.de

 

Florian Kurth

Tel: 0 (+49) 211 91741-6831

E-Mail: florian.kurth@remove-this.nrwbank.de

 

Nils Zeppenfeld

Tel: 0 (+49) 211 91741-7640

E-Mail: nils.zeppenfeld@remove-this.nrwbank.de

 

Tim Hegmanns

Tel: 0 (+49) 211 91741-7691

E-Mail: tim.hegmanns@remove-this.nrwbank.de

 

Wera Kleinlangenhorst

Tel: 0 (+49) 211 91741-1351

E-Mail: wera.kleinlangenhorst@remove-this.nrwbank.de

 

David Steinkamp

Tel: 0 (+49) 211 91741-7639

E-Mail: david.steinkamp@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.