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Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Fördert Anschaffung von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen und Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur von Ladepunkten sowie von Wasserstofftankstellen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.
     

Was wird gefördert?

  • Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.
  • Beschaffung und Errichtung von Wasserstofftankinfrastruktur: Ausgaben für den Bau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung von Wasserstofftankinfrastruktur.
  • Erwerb oder Leasing für eine Dauer von mind. 24 Monaten von sauberen Fahrzeugen, die zumindest teilweise mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden, oder von emissionsfreien Fahrzeugen sowie die Nachrüstung von Fahrzeugen, damit diese als saubere oder als emissionsfreie Fahrzeuge eingestuft werden können.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
 

Tel.: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.