Sekundärrohstoffe/Rezyklate
Rezyklate sind sekundäre Rohstoffe, die durch die Verwertung von Abfällen gewonnen worden sind oder bei der Beseitigung von Abfällen anfallen und für die Herstellung von Erzeugnissen geeignet sind. Dazu müssen die Abfälle ein Recycling bzw. ein Verwertungsverfahren durchlaufen, durch das die Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.*
Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (7b) und Absatz (25), § 3 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
Das Ende der Abfalleigenschaft gilt als erreicht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:*
Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (1), § 5 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Die Rezyklate müssen nach dem durchlaufenen Verwertungsverfahren einem bestimmten Zweck dienen.
- Es muss ein Markt oder eine Nachfrage nach ihnen existieren.
- Es sind die technischen Anforderungen, alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für die Zweckbestimmung einzuhalten.
- Es dürfen aus der Verwendung keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt resultieren.
Abfall
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.*
Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (1), § 3 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)