Mülltonnen auf einer Straße in der Stadt. In den Tonnen sind verschiedene Abfälle (z.B. Plastikrohre) getrennt voneinander gesammelt. © PantherMedia / sinenkiy

Materialdatenbank

Der Einsatz von Sekundärrohstoffen trägt zu einem umweltschonenden Umgang mit Ressourcen bei. Unternehmen übernehmen damit nicht nur ökologische Verantwortung, sondern sparen durch den verringerten Primärrohstoffeinsatz Kosten. Außerdem können Stoffe, die in der Produktion und am Ende des Produktlebenszyklus anfallen, in den Kreislauf zurückgeführt werden.

Informationen zur Nutzung

Die Materialdatenbank unterstützt insbesondere Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit der Verwertung, dem Ankauf und der Veräußerung von Stoffen haben, die in der Produktion anfallen.

  • Die Datenbank führt in verschiedenen Materialkategorien Materialien in Form von Sekundärrohstoffen und Produktionsreststoffen auf. Zu jedem Eintrag gibt es eine kurze Beschreibung, Angaben zu der Geometrie des Wertstoffs und den Einsatzmöglichkeiten.
  • Als weiterführende Informationen sind jeweils passende Händler zu den Wertstoffen verlinkt.
  • Der Bereich „Beispiele aus der Praxis“ zeigt exemplarisch, wie andere Unternehmen bereits erfolgreich Sekundärrohstoffe und Nebenprodukte einsetzen.

Die Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erweitert.

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Unterscheidung Sekundärrohstoffe und Abfall

Sekundärrohstoffe/Rezyklate

Rezyklate sind sekundäre Rohstoffe, die durch die Verwertung von Abfällen gewonnen worden sind oder bei der Beseitigung von Abfällen anfallen und für die Herstellung von Erzeugnissen geeignet sind. Dazu müssen die Abfälle ein Recycling bzw. ein Verwertungsverfahren durchlaufen, durch das die Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden.* Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (7b) und Absatz (25), § 3 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) Das Ende der Abfalleigenschaft gilt als erreicht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:* Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (1), § 5 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
 

  • Die Rezyklate müssen nach dem durchlaufenen Verwertungsverfahren einem bestimmten Zweck dienen.
  • Es muss ein Markt oder eine Nachfrage nach ihnen existieren.
  • Es sind die technischen Anforderungen, alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für die Zweckbestimmung einzuhalten.
  • Es dürfen aus der Verwendung keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt resultieren.

 

Abfall

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.* Bundesministerium der Justiz (2022): Absatz (1), § 3 KrWG - Einzelnorm. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Kontakt

Bei Fragen zum Thema „Materialdatenbank“ helfen wir Ihnen gerne weiter.

Tel.: +49 (0)30 2759506-505

E-Mail: zre-industrie@vdi.de