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Übersicht
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Sachsen
Fördergeber
Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand
Januar 2024
Förderung der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die Mieter*innen in Wohngebäuden in Sachsen sind.
Was wird gefördert?
- Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module).
- Dies beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose).
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Stecker-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft.
- Die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module).
- Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten.
- Die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt.
- Je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig.
- Die PV-Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler neu erworben.
- Eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein).
- Die Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist erfolgt.
- Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen von Gemeinschaftseigentum liegt die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor.
- Es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt.
- Für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen.
- Für die Stecker-PV-Anlage erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen.
Wie wird gefördert?
- Für die Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer Stecker-PV-Anlage wird je Wohneinheit und antragstellender Person einmalig ein Festbetrag in Höhe von 300 EUR gewährt.
- Auszahlung des Zuschusses nach Bezahlung, Installation und Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig
Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Weiterführende Informationen
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.