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Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Sachsen

Fördergeber Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Stand Januar 2024

Förderung der Anschaffung und Installation von netzgekoppelten steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die Mieter:innen in Wohngebäuden in Sachsen sind.

Was wird gefördert?

  • Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (Balkonkraftwerk) mit einer Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
  • Dies beinhaltet auch die Ausgaben für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z.B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose). 
     

Was sind die Voraussetzungen?

  • die Stecker-PV-Anlage wurde nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft
  • die Stecker-PV-Anlage hat eine Mindestleistung von 300 Wp (Leistung der PV-Module)
  • die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten
  • die Wohneinheit, in der die Stecker-PV-Anlage installiert ist, muss im Freistaat Sachsen liegen und wird von der antragstellenden Person selbst genutzt
  • je antragstellender Person, je Stecker-PV-Anlage und je Wohneinheit ist nur eine Anlage förderfähig
  • die PV-Anlage wurde bei einem gewerblichen Händler neu erworben
  • eine bezahlte Rechnung liegt vor (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein)
     
  • die Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) ist erfolgt
  • Mieter:innen beziehungsweise Eigentümer:innen von Gemeinschaftseigentum liegt die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor
  • es wird keine wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Stecker-PV-Anlage ausgeübt
  • für die mit der Stecker-PV-Anlage erzeugte, in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen
  • für die Stecker-PV-Anlage erfolgt keine zusätzliche Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen

Wie wird gefördert?

  • Für die Anschaffung und Installation/ Inbetriebnahme einer Stecker-PV-Anlage wird je Wohneinheit und antragstellender Person einmalig ein Festbetrag in Höhe von 300 EUR gewährt.
  • Auszahlung des Zuschusses nach Bezahlung, Installation und Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

Tel.: 0 (+49) 341 70292-0
E-Mail: servicecenter@remove-this.sab.sachsen.de

Weiterführende Informationen

Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.