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Übersicht
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hamburg
Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand
Mai 2022
Das Land Hamburg fördert Baumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind.
Was wird gefördert?
- Reduzierung von Barrieren wie z.B. Treppenlift, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Einhaltung von Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung.
- Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
- Verwendung von umweltfreundlichen Baustoffen.
Anforderungen an fertiggestellte Wohnung:
- Barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung.
- Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung.
- Ebenerdiger Duschplatz.
- Mindestdurchgangsbreite von Innentüren 80 cm erforderlich (Ausnahmen: Gäste-WC).
- Angemessene Gesamtkosten im Verhältnis zur Erhöhung des Gebrauchswert und der Nutzungsdauer.
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 15.000 € pro Wohnung.
- Bagatellgrenze liegt bei 3.000 €.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
- Kombination mit weiteren Förderprogrammen der KfW Bankengruppe grundsätzlich möglich.
Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechperson
Sven Dietrich-Palow
Tel: 0 (+49) 40 248 46-476
E- Mail: s.dietrich-palow@ifbhh.de
Weiterführende Informationen
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.