Zurück zur Übersicht

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Das Land Hamburg fördert Baumaßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer selbstgenutzten Wohnimmobilie sind.

Was wird gefördert?

  • Reduzierung von Barrieren wie z.B. Treppenlift, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
  • Einhaltung von Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung.
  • Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
  • Verwendung von umweltfreundlichen Baustoffen.

 

Anforderungen an fertiggestellte Wohnung:

  • Barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung.
  • Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung.
  • Ebenerdiger Duschplatz.
  • Mindestdurchgangsbreite von Innentüren 80 cm erforderlich (Ausnahmen: Gäste-WC).
  • Angemessene Gesamtkosten im Verhältnis zur Erhöhung des Gebrauchswert und der Nutzungsdauer.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 15.000 € pro Wohnung.
  • Bagatellgrenze liegt bei 3.000 €.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen der KfW Bankengruppe grundsätzlich möglich.

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Ansprechperson

Sven Dietrich-Palow

Tel: 0 (+49) 40 248 46-476

E- Mail: s.dietrich-palow@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.