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Bayerisches Holzbauförderprogramm

Bestand/Neubau | Bildungsstätten und kommunale Gebäude | Zuschuss | Holzbau | nachhaltige und ökologische Baustoffe | Bayern

Fördergeber Freistaat Bayern
Stand Juli 2022

Der Freistaat Bayern fördert eine vermehrte Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen, um endliche Ressourcen zu schonen und mit dem gebundenen Kohlenstoff (CO2) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden.
  • Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Was wird gefördert?

  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise.
  • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Förderfähig bestimmter Baustoffe.
  • Förderfähig nur Gebäuden mit Energiestandard „Effizienzhausstandard 55".
  • Verwendung von Holz in tragenden Konstruktionselementen.
  • Zweckbindungsfrist 12 Jahre.

 

Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften

  • Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² bei Neubauten.
  • Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² bei Erweiterung und Aufstockung.

 

Mehrgeschossige Wohngebäude in Holzbauweise

  • Mindestens drei Wohneinheiten und einer Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² bei Neubauten der Gebäudeklassen 3, 4 und 5.
  • Mindestens drei Wohneinheiten und einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 300 m² bei Erweiterung der Gebäudeklassen 3, 4 und 5.
  • Mindestens zwei Wohneinheiten mit einer zusätzlichen Gesamt-Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² bei Aufstockung.

Wie wird gefördert?

  • 500 € je Tonne gespeichertem CO2 in Holzbauelementen und Dämmstoffen.
  • Bagatellgrenze 25.000 € pro Baumaßnahme.
  • Förderhöchstgrenze 200.000 € je Baumaßnahme.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kumulierung ausgeschlossen, wenn zugleich Mittel eines Programms mit dem gleichen Zweck in Anspruch genommen wird.

Kontakt

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Referat 31 - Wohnraumförderung und Sonderförderprogramme

Tel: 0 (+49) 89/2192-02
E-Mail: poststelle@remove-this.stmb.bayern.de

Weiterführende Informationen

Bayerisches Holzbauförderprogramm


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.