Zurück zur Übersicht

Bayerisches Modernisierungsprogramm: Staatliche Förderung zur Sanierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in Bayern

Bestand | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Ressourceneffizienz | Barrierefreiheit | Bayern

Fördergeber LaBo Bayern
Stand Januar 2024

Die BayernLabo vergibt im Rahmen des Bay. Modernisierungsprogramms zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeplätzen in Pflegeeinrichtungen zinsgünstige Kapitalmarktdarlehen für förderfähige Modernisierungs- & Erneuerungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Darlehensempfänger können - unabhängig von der Rechtsform - Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen sein.

Was wird gefördert?

Die BayernLabo reicht zinsgünstige Darlehens für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen (von Mietwohnungen und Pflegeplätzen) nach den in den Richtlinien genannten Maßnahmen und Zielen aus. 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Das Gebäude muss in der Regel mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens drei Mietwohnungen oder mindestens acht zugelassene stationäre Pflegeplätze umfassen.
  • Werden Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragsstellung mindestens 5 Jahre alt sein. 
  • Die Mietwohnungen und Pflegeplätze müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Die zu erwartende Mieterhöhung muss sozialverträglich sein.
  • Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss der baulichen Maßnahmen zur Neuvermietung frei werdende Mietwohnungen müssen an Interessenten aus dem begünstigten Personenkreis neu vermietet werden (Belegungsbindung).

Wie wird gefördert?

  • Die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis zu 60 % (in begründeten Einzelfällen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten förderfähig und müssen im Durchschnitt mindestens 5.000 EURO je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. 
  • Das Darlehen beträgt grundsätzlich bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Die BayernLabo
Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Förderinstitut der BayernLB
Organ der staatlichen Wohnungspolitik
 

Briefadresse:
Postfach 20 05 37
80005 München
E-Mail: wohnungsgesellschaften@remove-this.bayernlabo.de

Weiterführende Informationen

Bayerisches Modernisierungsprogramm: Staatliche Förderung zur Sanierung von Mietwohnungen und Pflegeplätzen in Bayern


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.