Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Brandenburg
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum.
Baumaßnahmen zur nachträglichen Herstellung behindertengerechten Wohnraums:
Mit dem Programm können keine Maßnahmen gefördert werden:
Die ILB fördert mit Zuschüssen. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 % der anerkannten förderfähigen Kosten.
Des Höchstsatz je Wohnung beträgt:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Ansprechperson
Gundula Groß
Tel: 0 (+49) 331 660-1334
Fax: 0 (+49) 331 660-61334
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.