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Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Barrierefreiheit | Brandenburg

Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand Mai 2022

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum.

Wer wird gefördert?

  • Vermieter
  • Mieter
  • selbst nutzende Wohneigentümer
  • Zuschüsse für Haushalte mit Personen mit schwerer Behinderung (Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über Anerkennung der Schwerbehinderung notwendig)

Was wird gefördert?

Baumaßnahmen zur nachträglichen Herstellung behindertengerechten Wohnraums:

  • Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
  • Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
  • bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
  • bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden
  • rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge

Was sind die Voraussetzungen?

Mit dem Programm können keine Maßnahmen gefördert werden:

  • die vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurden
  • denen planungs- und baurechtliche Belange entgegen stehen
  • die im Rahmen anderer Förderrichtlinien des Landes Brandenburg oder mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert werden oder deren Förderung bereits beantragt wurde
  • die ausschließlich aus Leistungen Dritter finanziert werden
  • zum Einbau von Treppensitzliften sowie Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Treppensitzliften stehen

Wie wird gefördert?

  • Die ILB fördert mit Zuschüssen. Jeder Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.
     
  • Des Höchstsatz je Wohnung beträgt:
    - 12.000 EUR für bauliche Maßnahmen
    - 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern
    - Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen ist möglich. Leistungen Dritter können als Ersatz für Eigenleistung anerkannt werden.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

 

Ansprechperson

Gundula Groß

Tel: 0 (+49) 331 660-1334

Fax: 0 (+49) 331 660-61334

Weiterführende Informationen

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.