Zurück zur Übersicht

Beratung der IB.SH Energieagentur

Bestand/Neubau | alle Gebäudetypen | Kredit/Darlehen | Biodiversität | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | nachhaltiges Bauen | Schleswig-Holstein

Fördergeber Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Stand Januar 2024

Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Wer wird gefördert?

Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

  • Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
     

    Worüber wird informiert?
     

  • Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung
  • Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
 

Telefon: 0 (+49) 431 9905-0
Telefax: 0 (+49) 431 9905-3383

E-Mail: info@remove-this.ib-sh.de

Weiterführende Informationen

Beratung der IB.SH Energieagentur


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.