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Beratungsgutschein E-Bus

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Januar 2024

Das Land möchte die CO2-mindernde Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien fördern und den CO2- und Schadstoffausstoß im Verkehrssektor senken. Der Beratungsgutschein E-Bus hilft Verkehrsunternehmen beim Umstieg auf alternative Antriebstechnologien im öffentlichen Personennahverkehr.

Wer wird gefördert?

Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Beratung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Busse durch ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Gilt für Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, das die Beratung bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Thema Umstieg auf elektrische Busse nachweisen kann.
  • Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 € netto durchkönnen durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01.09.2018. 

Wie wird gefördert?

  • Es wird ein Beratungsgutschein E-Bus als Festbetrag in Form eines Zuschusses ausgegeben.
  • Die Förderung beträgt pauschal 2.500 € für ein Beratungsgespräch bei einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
 

E-Mail: info@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Beratungsgutschein E-Bus


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.