Bürgerenergiefonds
Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Schleswig-Holstein
Um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, hat das Land Schleswig-Holstein das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern und finanzielle Risiken senken.
Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z.B. aus den Sektoren:
Im Einzelnen sind insbesondere förderfähig:
Vorplanungskosten, z. B. für
- Machbarkeitsstudien.
- Standortanalysen.
- Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung.
- Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
- Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt.
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes einschließlich der Kosten für Maßnahmen zur Bürger- und Akteursbeteiligung nach einem mit dem Antrag vorzulegenden Konzept in Höhe von maximal 25.000 EUR je Projekt.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0 (+49) 431 9905-0
Fax: 0 (+49) 431 9905-3383
E-Mail: info@ ib-sh.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.