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„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber NRW Bank
Stand März 2024

Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen.

Wer wird gefördert?

  • Genossenschaften
  • Gesellschaften

Was wird gefördert?

Als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft können Sie einen Zuschuss erhalten für vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen.

Gefördert werden insbesondere folgende Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land:

  • sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Kosten für Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen bei grundlegenden Fragen zum Projekt

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Die geplante Windenergieanlage ist höchstens 25 MW groß.
  • Mit den Maßnahmen wird erst nach der Antragstellung begonnen.
  • Mit der Windenergieanlage wird innerhalb von 2 Jahren an einer Ausschreibung nach EEG 2023 teilgenommen. Alternativ wird eine Förderung außerhalb der Ausschreibung angestrebt.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss (zurückzuzahlen, wenn die Windenergieanlage einen Zuschlag oder eine Förderung gemäß EEG 2023 erhält)
Förderumfang: 70% der förderfähigen Kosten
Förderhöhe: max. 200.000 €

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW Bank
 

Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.