„Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Neubau | Infrastruktur | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund
Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen.
Als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft können Sie einen Zuschuss erhalten für vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung von Windenergieanlagen.
Gefördert werden insbesondere folgende Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land:
Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
NRW Bank
Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@ nrwbank.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.