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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Einbau von energieeffizienten Anlagentechniken in Nichtwohngebäuden als Zuschussvariante.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  (z.B. Kammern oder Verbände).
  • Gemeinnützige Organisationen (einschl. Kirchen).
  • Unternehmen.
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschl. Wohnungsbaugenossenschaften).

Was wird gefördert?

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung.
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11.
  • Kältetechnik zur Raumkühlung.
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen (dafür wird die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) gefordert).
  • Förderung nur, wenn das energetische Niveau des Gebäudes mit der Baumaßnahme verbessert wird.
  • Baumaßnahme muss mind. 10 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.
  • Einhaltung besonderer Vorraussetzungen für Contractor.

Wie wird gefördert?

  • Mindestinvestitionsvolumen muss 2.000 € (brutto) betragen.
  • Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Kosten.
  • Begrenzung auf 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und insgesamt auf max. 15 Mio. €.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination der Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
  • Kombination mit der Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgetz möglich.
  • Förderung kann jedoch nicht mit einer Förderung nach dem EEG kombiniert werden.
  • Falls bei einer Kumulierung eine Förderquote von 60 % überschritten werden, müssen die darüber hinausgehenden Fördersummen, wenn bereits erhalte, wieder zurückerstattet werden.
  • Kumulierung mit der steuerlichen Förderung für dieselben Maßnahme ist nicht möglich (außer, wenn mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden). 

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.