Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Einbau von energieeffizienten und nachhaltigen Heizungstechniken in Wohngebäuden sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet.
• Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready).
• Gas-Hybridheizungen.
• Solarkollektoranlagen.
• Biomasseheizungen.
• Wärmepumpen.
• Brennstoffzellenheizungen.
• Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien.
• Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride).
• Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz.
• Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.
• Ggf. Mietkosten für provisorische Heiztechnik.
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@ bafa.bund.de
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.