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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Erneuerbare Energien | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Einbau von energieeffizienten und nachhaltigen Heizungstechniken in Wohngebäuden sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet.

Wer wird gefördert?

Alle Investoren von Förderfähigen Maßnahmen

Was wird gefördert?

•  Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
•  Gas-Hybridheizungen
•  Solarkollektoranlagen
•  Biomasseheizungen
•  Wärmepumpen
•  Brennstoffzellenheizungen
•  Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
•  Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
•  Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
•  Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
•  ggf. Mietkosten für provisorische Heiztechnik

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

Weitere Details zur Förderung finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

 

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 611 – 615
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Tel: 0 (+49) 6196 908-1625
Fax: 0 (+49) 6196 908-1800
E-Mail: poststelle@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.