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Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand Mai 2022

Die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, um insbesondere den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich zu senken.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter und Pächter

Was wird gefördert?

Die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für:

  • Sanierungen von Wohngebäuden (zeitlich zusammenhängend) zu KfW-Effizienzhäusern (Komplettsanierung)
  • umfassende, etappenweise Sanierungen mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan)

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

 

Tel: 0 (+49) 6196 908-1880

Fax: 0 (+49) 6196 908-1800

E-Mail: energiesparberatung@remove-this.bafa.bund.de

Weiterführende Informationen

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.