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Übersicht
BW-e-Solar-Gutschein
Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand
Januar 2024
Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Solar-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW oder Leichtkraftfahrzeug zu entscheiden und diese (bilanziell) aus zusätzlicher regenerativer Stromversorgung zu laden.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen.
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, oder
- Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
- Die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
- In Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges wird zusätzlich je Fahrzeug die Anschaffung und Installation einer Wallbox gefördert, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 € betragen. Die Wallbox muss über Ihre Photovoltaikanlage versorgt werden.
Was sind die Voraussetzungen?
- Natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften berechtigt.
- Elektrofahrzeugbestellung ab 01.12.2021 in den Klassen M1, N1, L6e, L7e.
- Zulassung und Hauptnutzung des Fahrzeugs in Baden-Württemberg.
- Anlagenbetreiber nach § 3 Nr. 2 EEG oder wird es durch Installation einer neuen PV-Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Zuwendungsbescheid.
- PV-Anlage muss Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug haben.
- Zusatzförderung für Wallbox, wenn Versorgung über eigenen PV-Strom erfolgt; bei Nichtausreichung, Strom aus erneuerbaren Energien.
- Wallbox-Förderung bei Beschaffungskosten von mindestens 500 € pro Wallbox/Fahrzeug.
- Einhaltung der Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen.
- Fahrzeug und Wallbox dürfen nicht vor dem 01.12.2021 bestellt worden sein.
Wie wird gefördert?
- Der BW-e-Solar-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € bei gekauften und 333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen ausgezahlt.
- Optional für den Kauf einer Wallbox inklusive Installation 500 € pro Wallbox/Fahrzeug, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 € pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
E-Mail: info@l-bank.de
Weiterführende Informationen
BW-e-Solar-Gutschein
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.