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BW-e-Solar-Gutschein

Bestand | alle Gebäudetypen | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Ressourceneffizienz | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Januar 2024

Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Solar-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW oder Leichtkraftfahrzeug zu entscheiden und diese (bilanziell) aus zusätzlicher regenerativer Stromversorgung zu laden.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, 
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, oder 
  • Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Die Unterhaltungs- und Betriebskosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische Elektrofahrzeuge mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG). Die Förderung gilt für folgende Fahrzeuge: PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1.
     
  • In Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges wird zusätzlich je Fahrzeug die Anschaffung und Installation einer Wallbox gefördert, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 € betragen. Die Wallbox muss über Ihre Photovoltaikanlage versorgt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften berechtigt
  • Elektrofahrzeugbestellung ab 01.12.2021 in den Klassen M1, N1, L6e, L7e
  • Zulassung und Hauptnutzung des Fahrzeugs in Baden-Württemberg
  • Anlagenbetreiber nach § 3 Nr. 2 EEG oder wird es durch Installation einer neuen PV-Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Zuwendungsbescheid
  • PV-Anlage muss Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug haben
  • Zusatzförderung für Wallbox, wenn Versorgung über eigenen PV-Strom erfolgt; bei Nichtausreichung, Strom aus erneuerbaren Energien
  • Wallbox-Förderung bei Beschaffungskosten von mindestens 500 € pro Wallbox/Fahrzeug
  • Einhaltung der Meldepflichten und Netzanschlussbedingungen
  • Fahrzeug und Wallbox dürfen nicht vor dem 01.12.2021 bestellt worden sein

Wie wird gefördert?

  • Der BW-e-Solar-Gutschein als Festbetrag in Form eines Zuschusses in Höhe von 1.000 € bei gekauften und 333,33 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen ausgeahlt.
  • Optional für den Kauf einer Wallbox inklusive Installation 500 € pro Wallbox/Fahrzeug, sofern die Beschaffungskosten mindestens 500 € pro Wallbox/je Fahrzeug betragen.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
 

E-Mail: info@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

BW-e-Solar-Gutschein


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.