Zuwendungsfähige Ausgaben/Investitionen sind:
- Ausgaben/Investitionen für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Ausgaben gemäß Abschnitt B der Fördergrundsätze, soweit sie nicht unter Abschnitt E ausgeschlossen sind.
- Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister.
- Ausgaben für Leistungen externer qualifizierter Berater (z.B. Energieberater, Berater von Fachfirmen usw.).
- Schulungen von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit einem Dekarbonisierungsprojekt stehen (z.B. Einweisung in neue Software und Technik).
- Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten förderfähig.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für:
- Investitionen in Anlagen zum Zwecke der Energieerzeugung (z.B. Photovoltaik, Solarkollektoren, Biomasse, KWK-Anlagen, Windkraft);
- Wärmepumpen;
- Elektrische Motoren und Antriebe;
- Elektrisch angetriebene Pumpen;
- Ventilatoren;
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung;
- Wärmeüberträger für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung;
- Thermische Isolierung/ Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen sowie
- Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen;
- Die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung;
- Eigenleistungen und Personalkosten;
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter;
- Aus- und Weiterbildung, soweit es sich nicht um Schulungen im Zusammenhang mit einem Dekarbonisierungsprojekt handelt;
- Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden;
- (Kraft-)Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenverkehrszulassung, einschließlich Hänger (mit Ausnahme von angehängten, nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, welche nicht für Transportzwecke bestimmt sind),
- Aufbauten und anderes Fahrzeugzubehör, Luft- und Schienenfahrzeuge sowie Schiffe;
- Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden.
- Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/ Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.