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Dekarbonisierungsbonus Thüringen

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Erneuerbare Energien | Thüringen

Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Stand Januar 2024

Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Rohstoffen unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel), des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden bei energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozessen und Dienstleistungen vor allem Maßnahmen zu/zum/zur:
 

  • Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess (z.B. Batteriespeicher);
  • Reduktion des Energieverbrauchs und/oder der CO2-Emissionen im Betriebsprozess (z.B. effiziente Kühltechnik, LED-Beleuchtung, intelligente Maschinen(-software));
  • Erhöhung des Eigenverbrauchs Erneuerbarer Energien beispielsweise durch Energie- und Materialspeicher sowie Verbesserungen im Produktions- und Lagermanagement;
  • Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse (z.B. E-Stapler, Regalroboter).

Was sind die Voraussetzungen?

Zuwendungsfähige Ausgaben/Investitionen sind
 

  • Ausgaben/Investitionen für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Ausgaben gemäß Abschnitt B der Fördergrundsätze, soweit sie nicht unter Abschnitt E ausgeschlossen sind,
  • Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister,
  • Ausgaben für Leistungen externer qualifizierter Berater (z.B. Energieberater, Berater von Fachfirmen usw.)
  • Schulungen von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit einem Dekarbonisierungsprojekt stehen (z.B. Einweisung in neue Software und Technik).
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten förderfähig.
     

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für
 

  • Investitionen in Anlagen zum Zwecke der Energieerzeugung (z.B. Photovoltaik, Solarkollektoren, Biomasse, KWK-Anlagen, Windkraft);
  • Wärmepumpen;
  • Elektrische Motoren und Antriebe;
  • elektrisch angetriebene Pumpen;
  • Ventilatoren;
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung;
  • Wärmeüberträger für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung;
  • Thermische Isolierung/ Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen sowie
  • Komponenten im Zusammenhang mit den aufgeführten Technologien z. B. Frequenzumrichter und Wärmerückgewinnungseinrichtungen in raumlufttechnischen Anlagen;
  • die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung;
  • Eigenleistungen und Personalkosten;
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter;
  • Aus- und Weiterbildung, soweit es sich nicht um Schulungen im Zusammenhang mit einem Dekarbonisierungsprojekt handelt;
  • Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden;
  • (Kraft-)Fahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Straßenverkehrszulassung, einschließlich Hänger (mit Ausnahme von angehängten, nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, welche nicht für Transportzwecke bestimmt sind),
  • Aufbauten und anderes Fahrzeugzubehör, Luft- und Schienenfahrzeuge sowie Schiffe;
  • Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden.
     
  • Ebenfalls nicht gefördert werden Ausgaben/ Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig bzw. anteilig bezuschusst wurden bzw. werden.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000Euro.
  • Die Förderung beträgt für Planungs- und Umsetzungsberatungen und Schulungen ebenfalls bis zu 50%; die maximale Förderhöhe beträgt jedoch 10.000 Euro.
  • Die förderfähigen Ausgaben/ Investitionen müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 200.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
 

Postadresse:
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
 

Tel.: 0 (+49) 361-7447-0
Fax: 0 (+49) 361-7447-410
E-Mail: info@remove-this.aufbaubank.de

Weiterführende Informationen

Dekarbonisierungsbonus Thüringen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.