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Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizienz

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Mai 2022

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Bestand zur Steigerung der Energieeffizienz.

Wer wird gefördert?

  • private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (müssen die Fördervorraussetzungen der Basisförderung erfüllen)
  • Haushalte, in denen schwerbehinderte Menschen leben

Was wird gefördert?

  • Energetische Sanierung von älteren Wohnhäusern
     

Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete:
 

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • energetischen Modernisierung bestehender Gebäude
  • Kauf von Eigentumswohnungen in frisch sanierten älteren Wohngebäuden (Ersterwerb)
  • Kauf von älteren Wohngebäuden direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Gebäudestandort in Baden-Württemberg
  • Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages darf nicht länger als 2 Jahre zurücklegen
  • Einbinden eines Energieeffizienzexperte
  • Kauf der Immobilie wird mit Basisförderung finanziert
  • Sanierung erzielt eine energetische Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands und wird nach den Vorgaben des GEG ausgeführt oder es werden die energetischen Anforderungen der Sanierung Plus oder Denkmal erreicht

Wie wird gefördert?

  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 120.000 € bei Sanierung zum Effizienzhaus und 50.000 € bei Sanierung durch Einzelmaßnahmen jeweils je Wohneinheit)
  • Einmalzuschuss in Höhe von 3 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Sanierung nach Sanierungsfahrplan (max. 3.600 € bei Sanierungen zum Effizienzhaus und max. 1.500 € bei Einzelmaßnahmen)
  • Sollzinssatz: 0 %
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: 10 Jahre
  • Tilgung: 3 %
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: 2

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder von Gemeinden zulässig
  • Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen

Kontakt

L-Bank

Bereich Wohnimmobilien

Schlossplatz 10

76113 Karlsruhe

 

Tel: 0 (+49) 800 150-3030

Fax: 0 (+49) 721 150-1281

E-Mail: wohneigentum@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizienz


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.