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Eigentumsförderung

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Wassereffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Niedersachsen

Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Stand Januar 2024

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen.

Was wird gefördert?

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug.
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums.
  • Modernisierungsmaßnahmen:
    - Zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes.
    - Zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.
    - Zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser.
    - Zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation.
    - Bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen).
  • Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.

       
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels.
  • Dazu gehören insbesondere:
    - Nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume.
    - Fenster und Außentürenerneuerung.
    - Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe.
    - Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die aktuellen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein, es sei denn, die bisherige Mietwohnung wird gekauft oder modernisiert.
  • Die finanzielle Belastung durch die Förderung muss tragbar sein: Es müssen 500 EUR pro Monat für den Antragsteller, zusätzlich 500 EUR für jede weitere Person im Haushalt und 250 EUR pro Kind verbleiben.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer eines Baugrundstücks sein oder ein Erbbaurecht besitzen, mit gesichertem Nachweis über den Grundstückskauf oder das Erbbaurecht.
  • Eigenleistungen müssen 15 % der Gesamtkosten ausmachen, wobei maximal 5 % als Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden dürfen.
  • Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Planungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Die Wohnfläche muss für einen 4-Personen-Haushalt bis zu 120 m² betragen, mit 15 m² zusätzlich für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erhöht sich die angemessene Wohnfläche um weitere 15 m².
  • Individualräume müssen angemessen groß sein: mindestens 10 m² für 1 Kind und 15 m² für 2 Kinder, ohne Durchgangsräume.

Wie wird gefördert?

Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes:

  • Darlehen bis zu 50.000 EUR.
     

Die Beträge erhöhen sich:

  • Für jedes Kind 5.000 EUR
  • Für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 5.000 EUR
  • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 EUR.
     

Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes:

  • Bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover


Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@remove-this.nbank.de

Weiterführende Informationen

Eigentumsförderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.