Zurück zur Übersicht

Eigentumsförderung

Bestand/Neubau | Wohngebäude | Kredit/Darlehen | Energieeffizienz | Wassereffizienz | Erneuerbare Energien | Barrierefreiheit | Niedersachsen

Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Stand Januar 2024

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen

Was wird gefördert?

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums
  • Modernisierungsmaßnahmen
       … zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
       … zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
       … zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
       … zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
       … bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
  • Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen

       
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
  • Dazu gehören insbesondere:
       … nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
       … Fenster und Außentürenerneuerung
       … Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
       … Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die aktuellen Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein, es sei denn, die bisherige Mietwohnung wird gekauft oder modernisiert.
  • Die finanzielle Belastung durch die Förderung muss tragbar sein: Es müssen 500 Euro pro Monat für den Antragsteller, zusätzlich 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt und 250 Euro pro Kind verbleiben.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer eines Baugrundstücks sein oder ein Erbbaurecht besitzen, mit gesichertem Nachweis über den Grundstückskauf oder das Erbbaurecht.
  • Eigenleistungen müssen 15% der Gesamtkosten ausmachen, wobei maximal 5% als Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden dürfen.
  • Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Planungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Die Wohnfläche muss für einen 4-Personen-Haushalt bis zu 120 m² betragen, mit 15 m² zusätzlich für jedes weitere Haushaltsmitglied. Bei Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erhöht sich die angemessene Wohnfläche um weitere 15 m².
  • Individualräume müssen angemessen groß sein: mindestens 10 m² für 1 Kind und 15 m² für 2 Kinder, ohne Durchgangsräume.

Wie wird gefördert?

Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes

  • Darlehen bis zu 50.000 Euro
     

Die Beträge erhöhen sich

  • für jedes Kind 5.000 Euro
  • für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 5.000 Euro
  • Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 Euro
     

Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes

  • Bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover


Tel.: 0 (+49) 511 30031-0
Fax: 0 (+49) 511 30031-11-9300
E-Mail: info@remove-this.nbank.de

Weiterführende Informationen

Eigentumsförderung


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.