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Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Mit der Förderung unterstützt die Landesregierung überbetriebliche Berufsbildungsstätten bei Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2.

Wer wird gefördert?

  • Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt

Was wird gefördert?

  • Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der zugrundeliegende Beschluss der WEG muss ordnungsgemäß gefasst worden sein. Die Beschlussfassung soll in der Regel nach dem Musterbeschluss der WIBank getroffen werden.
  • Der Eigenkapitalanteil, den die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erbringen hat, muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen betragen.
  • Sofern ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 Prozent der WEG besitzt, ist in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Miteigentümer mehr als zehn Wohneinheiten im Objekt besitzt.
  • Die in der Anlage „Vorzulegende Unterlagen“ unter den Ziffern 1, 2 und 3 aufgeführten Unterlagen sind vollständig einzureichen, darüber hinaus maßnahmenspezifisch die unter Ziffer 4 aufgeführten Unterlagen. 
  • Gefördert werden die energetische Modernisierung von WEG-Wohngebäuden in Hessen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Es gelten die von der KfW vorgegebenen Darlehenshöchstbeträge und Konditionen in dem Programm
  • KfW-BEG 261 Wohngebäude Kredit-Effizienzhaus (Sanierung) (bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit) oder
  • Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main


Tel.: 0 (+49) 611 774-7335

Weiterführende Informationen

Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.