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Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS

Bestand | Nichtwohngebäude | Zuschuss | Ressourceneffizienz | Hessen

Fördergeber Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Stand Januar 2024

Mit der Förderung unterstützt die Landesregierung überbetriebliche Berufsbildungsstätten bei Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2.

Wer wird gefördert?

  • Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
  • Nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.

Was wird gefördert?

  • Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Der zugrundeliegende Beschluss der WEG muss ordnungsgemäß gefasst worden sein. Die Beschlussfassung soll in der Regel nach dem Musterbeschluss der WIBank getroffen werden.
  • Der Eigenkapitalanteil, den die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erbringen hat, muss mindestens 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen betragen.
  • Sofern ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 % der WEG besitzt, ist in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Miteigentümer mehr als zehn Wohneinheiten im Objekt besitzt.
  • Die in der Anlage „Vorzulegende Unterlagen“ unter den Ziffern 1, 2 und 3 aufgeführten Unterlagen sind vollständig einzureichen, darüber hinaus maßnahmenspezifisch die unter Ziffer 4 aufgeführten Unterlagen. 
  • Gefördert werden die energetische Modernisierung von WEG-Wohngebäuden in Hessen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Es gelten die von der KfW vorgegebenen Darlehenshöchstbeträge und Konditionen in dem Programm.
  • KfW-BEG 261 Wohngebäude Kredit-Effizienzhaus (Sanierung) (bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit) oder
  • Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Es wird ein tilgungsfreies Anlaufjahr gewährt.

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der 
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main


Tel.: 0 (+49) 611 774-7335

Weiterführende Informationen

Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.