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Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | Energieeffizienz | Hamburg

Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Stand Mai 2022

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die energetische Modernisierung von Mietwohnungen.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte

Was wird gefördert?

  • Förderung von energetischen Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms (Modernisierung A)

Was sind die Voraussetzungen?

  • Gebäudestandort in Hamburg
  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Mietwohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und Wohneinrichtungen
  • Baugenehmigung älter als 20 Jahre
  • modulare Förderung: verpflichtende Grundmodule (Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein und Energie)

Wie wird gefördert?

  • Bemessung der Förderung je nach erreichten energetischen Standard nach der Modernisierung und je nach energetischer Bilanzierung (je größer die erzielte Energieeinsparung, desto höher die Förderung)
  • Steigerung der Förderung um ca. 50 % bei Erhöhung der Mietpreisbindung

 

Zusätzliche Zuschüsse u.A.:

  • für den Einbau von Lüftungsanlagen,
  • Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • Rekonstruktion von Backsteinfassaden

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

  • grundsätzlich alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar

Kontakt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

 

Modernisierung von Mietwohnungen

Ansprechpersonen

Jeanette Rieckmann & Petra Merten

Tel: 0 (+49) 40 24846 242

E-Mail: modernisierung@remove-this.ifbhh.de

Weiterführende Informationen

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.