Zu LR-Top Konditionen werden gefördert:
- Bioenergie (z.B. Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, auch Bio-LNG, Bio-CNG; förderfähig sind auch Investitionen in dafür benötigte Betriebsmittel; Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion.
- Speicherung und Verteilung Erneuerbarer Energien (inkl. der Erzeugung von grünem Wasserstoff).
Zu LR-Basis Konditionen werden gefördert:
- Fotovoltaik (Anlagen auf Gebäuden der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum; Aufdachanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Freiflächen-Anlagen; tätige Beteiligungen an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaikanlagen).
- Windkraft (Windenergieanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerwindparks, Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften, Windenergieanlagen im Besitz ländlicher Kommunen, tätige Beteiligungen an Unternehmen der Windenergieproduktion).
- Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis anderer Technologien (Erdwärme, Wasserkraft, Tätige Beteiligung an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus sonstigen erneuerbaren Energien).
- Unternehmenskäufe und -übernahmen (gilt nur für KMU-Darlehensnehmer).