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Energie vom Land

Bestand/Neubau | Infrastruktur | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Nordrhein-Westfalen

Fördergeber NRW.BANK
Stand Januar 2024

Finanziert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert?

Zu LR-Top Konditionen werden gefördert:
 

  • Bioenergie (z.B. Biogasanlagen, Biomethananlagen, Biomasseheizkraftwerke, Holzvergasungsanlagen oder Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe, auch Bio-LNG, Bio-CNG; förderfähig sind auch Investitionen in dafür benötigte Betriebsmittel; Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion.
     
  • Speicherung und Verteilung Erneuerbarer Energien (inkl. der Erzeugung von grünem Wasserstoff).
     

Zu LR-Basis Konditionen werden gefördert:
 

  • Fotovoltaik (Anlagen auf Gebäuden der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; auf Gebäuden von Kommunen, kommunalnahen Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen des öffentlichen Lebens im ländlichen Raum; Aufdachanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Freiflächen-Anlagen; tätige Beteiligungen an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaikanlagen).
     
  • Windkraft (Windenergieanlagen von Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Bürgerwindparks, Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften, Windenergieanlagen im Besitz ländlicher Kommunen, tätige Beteiligungen an Unternehmen der Windenergieproduktion).
     
  • Regenerative Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis anderer Technologien (Erdwärme, Wasserkraft, Tätige Beteiligung an Unternehmen der Strom- und Wärmeerzeugung aus sonstigen erneuerbaren Energien).
     
  • Unternehmenskäufe und -übernahmen (gilt nur für KMU-Darlehensnehmer).

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
 

  • Sie weisen gegenüber der Hausbank die zweckgebundene Mittelverwendung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen.
  • Förderumfang: Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Förderhöhe: Bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.
  • Zinssatz und Kreditlaufzeit/Tilgung: Siehe aktuelle Konditionen; keine außerplanmäßigen Rückzahlungen für die Dauer der Sollzinsbindung.
  • Auszahlung: 100 %

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf


Tel.: 0 (+49) 21191741-4800
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Energie vom Land


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.