Zurück zur
Übersicht
Energie vom Land – Bioenergie
Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Baden-Württemberg
Fördergeber
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand
Mai 2022
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie.
Wer wird gefördert?
- Gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform.
- Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition.
Was wird gefördert?
- Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe (z.B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe).
- Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion.
Was sind die Voraussetzungen?
- Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen.
- Investitionsort in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert?
- Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
- Fördersumme beginnend bei 5.000 € (max. 10 Mio. € pro Kreditnehmer und Jahr).
- Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre und bis 1 Jahr tilgungsfrei.
- Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit (max. 10 Jahre).
- Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M. auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?
Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.
Kontakt
Weiterführende Informationen
Energie vom Land – Bioenergie
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.