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Energie vom Land – Bioenergie

Bestand/Neubau | gewerblich genutzte Gebäude | Kredit/Darlehen | Erneuerbare Energien | Baden-Württemberg

Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Stand Mai 2022

Die Landeskreditbank Baden-Württemberg fördert Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien unabhängig von der gewählten Rechtsform
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe (z.B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe)
  • Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion

Was sind die Voraussetzungen?

  • Antragstellung vor Beginn der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen
  • Investitionsort in Baden-Würrtemberg

Wie wird gefördert?

  • Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Fördersumme beginnend bei 5.000 € (max. 10 Mio. € pro Kreditnehmer und Jahr)
  • Kreditlaufzeit: 6, 8, 10, 15, 20 oder 30 Jahre und bis 1 Jahr tilgungsfrei
  • Sollzinsbindung: wie Kreditlaufzeit (max. 10 Jahre)
  • Bereitstellungszinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % p. M. auf noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

L-Bank

Börsenplatz 1

70174 Stuttgart

 

Tel: 0 (+49) 711 122-26 66

E-Mail: Landwirtschaft@remove-this.l-bank.de

Weiterführende Informationen

Energie vom Land – Bioenergie


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.