Zurück zur Übersicht

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Bestand | Gewerbe | Zuschuss | Energieeffizienz | Bund

Fördergeber NRW Bank
Stand März 2024

Förderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • kommunale Zweckverbände
  • gemeinnützige Organisationen
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland mit einem Gesamtenergieverbrauch bis max. 500.000 KWh im Jahr
  • Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss kann die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanziert werden.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
  • Contracting-Orientierungsberatung

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:

  • Die Beratungsleistungen werden für Beratungsobjekte in Deutschland erbracht.
  • Die Beratung erfolgt durch einen zugelassenen Energieberater.
  • Eine erneute Beratung für den gleichen Antragsteller bzw. das gleiche Objekt ist frühestens nach vier Jahren möglich.
  • Der Berater verpflichtet sich durch eine Selbsterklärung, Sie hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Er darf weder eine Provision verlangen noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen.

Wie wird gefördert?

Mit dem Zuschuss kann die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) finanziert werden.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
  • Contracting-Orientierungsberatung

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein. 

Kontakt

NRW Bank

Tel.: 0 (+49) 211 91741 4500
E-Mail: info@remove-this.nrwbank.de

Weiterführende Informationen

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.