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Energieberatung für Wohngebäude

Bestand | Wohngebäude | Zuschuss | nachhaltiges Bauen | Bund

Fördergeber BAFA
Stand März 2024

Förderung der Energieberatung für Wohngebäude

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer
  • Mieter 
  • Pächter 
  • Nießbrauchsberechtigte

Was wird gefördert?

  • Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. 
  • Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.

Was sind die Voraussetzungen?

Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie unter dem Link im Abschnitt 'Weiterführende Informationen' weiter unten.

Wie wird gefördert?

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Welche Kombinationsmöglichkeiten gibt es?

Bitte sehen Sie diese Informationen unter der angegebenen Website ein.

Kontakt

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat 515 – Energieberatung

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn


Tel.: 0 (+49) 6196 908-1880

Weiterführende Informationen

Energieberatung für Wohngebäude


Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Förderrichtlinie darstellt. Für eine vollständige Anzeige der Förderrichtlinie folgen Sie bitte dem angegebenen Link.